Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie der betrieblichen Altersversorgung außergerichtlich und gerichtlich.
- Wir entwerfen und optimieren Arbeits-, Anstellungs-, Dienst- und Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge.
- Wir beraten und vertreten Sie vor und nach Ausspruch von Kündigungen, verhandeln über gütliche Einigungen und Abfindungszahlungen.
- Wir begleiten und gestalten die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
- Wir beraten und vertreten Sie auch bei Abmahnungen, Abrechnungsfragen, Arbeitszeitfragen, betrieblicher Altersversorgung, Befristungen, Betriebsänderungen, Betriebsübergängen, Eingruppierungsstreitigkeiten, Überstunden, Umstrukturierungen, Versetzungen, Vergütungsregelungen.
- Wir entwerfen Zeugnisse und vertreten Sie in Zusammenhang mit der Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung.
- Wir konzipieren Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle.
- Wir begleiten und beraten Sie auch im betrieblichen Alltag.
- Wir beraten und vertreten auch Geschäftsführer, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, in Bezug auf alle arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen
- Wir vertreten Sie auch in Kündigungsschutzverfahren gemäß §§ 85 ff. SGB-IX vor bzw. gegenüber dem Integrationsamt bei der Kündigung von Schwerbehinderten oder Personen, die einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind.